schrieen oder schrien?

Richtige Schreibweise vor der Reform:

schrieen und geschrieen

Richtige Schreibweise seit der Reform:

schrien und geschrien.

Das amtliche Regelwerk gibt dazu folgende Auskunft:


Folgen auf -ee oder -ie die Flexionsendungen oder Ableitungssuffixe -e, -en, -er, -es, -ell, so lässt man ein e weg.
Betroffen davon sind Wörter wie die Feen; die Ideen; die Mondseer, des Sees; die Knie, knien; die Fantasien; sie schrien, geschrien; ideell; industriell (Liste aus dem Regelwerk).

schreien: Nach den neuen Regeln ist als 2. Partizip nur noch die Form <I>geschrien (nicht mehr: geschrieen) korrekt, da das e weggelassen wird, wenn die Flexionsendung -en auf -ie- folgt.



schrei|en <st. V.; hat> [mhd. schrien, ahd. scrian, lautm.]:
1. a) einen Schrei, Schreie ausstoßen; sehr laut, oft unartikuliert rufen: laut, gellend, anhaltend, aus Leibeskräften s.; das Baby hat die ganze Nacht
geschrien (laut geweint); vor Angst, Schmerz, Freude, Begeisterung s.; die Zuhörer schrien vor Lachen (ugs.; lachten sehr laut, unbändig); die Kinder liefen laut schreiend davon; <subst.:> man hörte das Schreien der Möwen; *zum Schreien sein (ugs.; sehr komisch, ungeheuer lustig sein, sehr zum Lachen reizen); b) <s. + sich> sich durch Schreien (1 a) in einen bestimmten Zustand bringen: wir haben uns auf dem Fußballplatz heiser geschrien.
2. a) mit sehr lauter Stimme, übermäßig laut sprechen, sich äußern: sie hörte den Besucher nebenan wütend, laut, mit erregter Stimme s.; schrei mir doch nicht so ins Ohr!; er ist derjenige, der am lautesten schreit (sich am heftigsten beklagt), wenn er ihre Urlaubsvertretung übernehmen soll; b) mit sehr lauter Stimme, übermäßig laut sagen, ausrufen: er schrie förmlich seinen Namen; hurra, Hilfe s.; c) laut schreiend (1 a, 2 a) nach jmdm., etw. verlangen: die Kinder
schrien nach ihrer Mutter; die Flüchtlinge schrien nach/um Hilfe; Ü das Volk schrie nach (geh.; forderte heftig) Rache, Vergeltung.

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Aktuell nachgeschlagen!

wir, sie schreien / schrein, schrieen / schrien
Das e der Endung -en in der 1. und 3. Person Plural Indikativ des Präsens Aktiv sowie des Konjunktivs I kann nach Vokal oder h wegfallen; dies geschieht vor allem in der Literatur aus vers- und satzrhythmischen Gründen und in der (gesprochenen) Umgangssprache. Nach -ie wird es nicht geschrieben, es fällt also in der 1. und 3. Person Plural Indikativ des Präteritums Aktiv sowie des Konjunktivs II und im Partizip II weg:
wir (sie) schrien (statt: schrieen),
wir (sie) fliehn / flohn / flöhn (statt: fliehen / flohen / flöhen);
wir (sie) knien, schrien.
In diesen Fällen wird kein Apostroph gesetzt.

Aus: Duden 9, Richtiges und gutes Deutsch. Mannheim 2007.